Bergische Universität verabschiedet neues Gleichstellungskonzept 2030
Bergische Universität verabschiedet neues Gleichstellungskonzept 2030
Mit Beschluss des Rektorats vom 27. Mai 2025 wird an der Bergischen Universität Wuppertal ab dem 1. Januar 2026 ein verbindlicher Gender-Check für alle Gremienentscheidungsvorlagen des Rektorats eingeführt. Ziel ist es, die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in Entscheidungsprozessen sichtbar zu machen und eine chancengerechte Universitätsentwicklung systematisch zu unterstützen. Der Gender-Check ist Teil des Gleichstellungskonzepts 2030 und trägt zur Qualitätssicherung von Entscheidungen bei, indem er mögliche Benachteiligungen frühzeitig erkennbar macht und die Entscheidungsqualität insgesamt stärkt.
Rektoratsvorlage mit integriertem Gender-Check
Die Universität ist gesetzlich verpflichtet, bei allen Entscheidungen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 4 HG NRW). Der Gender-Check macht diese Perspektive sichtbar und fördert die bewusste Auseinandersetzung mit Gleichstellungsfragen in Entscheidungsprozessen. Er trägt dazu bei, Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen und abzuwägen, und stärkt eine chancengerechte, reflektierte Hochschulkultur.
Langfristig soll der Gender-Check zu gerechteren Strukturen beitragen, die Entscheidungsqualität erhöhen und die Gleichstellungsziele der Universität systematisch unterstützen. Perspektivisch soll das Verfahren auch auf weitere Gremien (Senat, Hochschulrat, Fakultätsräte) ausgeweitet werden.
Der Gender-Check ist verpflichtend für alle Gremienentscheidungsvorlagen mit Beschlusscharakter, die dem Rektorat vorgelegt werden. Reine Informationsvorlagen sind davon ausgenommen.
Die jeweils vorlagenerstellende Stelle führt den Gender-Check eigenverantwortlich durch. Sie beurteilt, ob und dokumentiert in welcher Weise Gleichstellungsaspekte betroffen sind.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können folgende Stellen beratend unterstützen:
Das Musterformular steht hier zur Verfügung.
Ja. Entscheidungen mit insgesamt keinen positiven Auswirkungen können nach sorgfältiger Abwägung trotzdem getroffen werden, wenn keine gleichwertigen Alternativen bestehen. In der Vorlage ist dann zu begründen, welche Alternativen geprüft und warum sie verworfen wurden.
Das Gremienbüro (Dez. 6.1) prüft die formale Vollständigkeit der Vorlagen. Ein fehlender Gender-Check kann zur Rückgabe der Vorlage führen.
Falls in einem vorgelagerten Gremium (z. B. Berufungskommission) bereits ein Gender-Check erfolgt ist, genügt ein Hinweis darauf in der Vorlage.
Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluation zur inhaltlichen Qualität und praktischen Umsetzbarkeit. Ziel ist eine schlanke, aber wirkungsvolle Weiterentwicklung des Instruments.